Die Entscheidung zwischen ZUGFeRD und XRechnung ist essenziell für die steuerrechtliche Konformität digitaler Rechnungen. Bei der Umsetzung digitaler Rechnungsaustauschformate müssen Steuerberater und Unternehmen gleichermaßen auf die Einhaltung geltender Vorschriften achten. Unterschiede in Datenstrukturen, Normenkonformität und Archivierung können erhebliche Folgen für die spätere steuerliche Anerkennung haben.
✓ Rechtssichere Umsetzung: Sicherstellung der Normenkonformität im Steuerrecht
✓ Vermeidung von Risiken: Erkennen der Unterschiede in den beiden Formaten
✓ Zukunftssicherheit: Strategische Beratung im Rahmen der digitalen Transformation
Aktuelle Rechtslage: E-Rechnungspflicht ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die verpflichtende E-Rechnung für B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Diese wurde durch das Wachstumschancengesetz (BGBl I 2024 Nr. 108) eingeführt. Die Anforderungen an elektronische Rechnungen basieren auf der EU-Norm EN 16931 und betreffen alle Unternehmen, die im Inland ansässig sind.
Wichtige Termine der E-Rechnungspflicht
Ab 01.01.2025: Empfangspflicht für alle Unternehmen
Ab 01.01.2025: Versandpflicht mit Übergangsregelungen
Ab 01.01.2028: Vollständige E-Rechnungspflicht ohne Ausnahmen
Übergangsregelungen für die E-Rechnungspflicht
Die Umstellung auf elektronische Rechnungen erfolgt gestaffelt, um Unternehmen ausreichend Zeit für die technische Implementierung zu geben:
Bis 31.12.2026: Papierrechnungen und sonstige elektronische Formate (z.B. PDF) weiterhin zulässig
Bis 31.12.2027: Verlängerte Übergangsfrist für Unternehmen mit Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro
Ab 01.01.2028: Ausschließlich E-Rechnungen im Format EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD)
Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht
Nicht alle Geschäftsvorfälle unterliegen der E-Rechnungspflicht. Folgende Ausnahmen gelten:
Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (§ 33 UStDV)
Fahrausweise (§ 34 UStDV)
Steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG
Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
Grenzüberschreitende Umsätze
Digitale Rechnungssysteme im Steuerrecht: ZUGFeRD vs. XRechnung
Unternehmen sollten die Unterschiede zwischen ZUGFeRD und XRechnung gründlich prüfen, da beide Formate die steuerrechtlichen Vorgaben erfüllen und somit steuerliche Risiken minimieren. Jedes Unternehmen sollte das für sich beste Format wählen, da beide Formate auf der EU-Norm EN 16931 basieren, sich jedoch in Aufbau und Anwendung unterscheiden. ZUGFeRD kombiniert PDF/A-3 mit XML-Daten, während XRechnung rein aus XML-Daten besteht. Für die Steuerpraxis bedeutet dies, dass die korrekte Implementierung der jeweiligen Struktur entscheidend ist, um die rechtskonforme Datenübertragung sicherzustellen.
Fallstricke bei der Archivierung und Signaturpflichten können die steuerliche Anerkennung beeinflussen, weshalb technische und rechtliche Vorgaben genau zu prüfen sind. Wichtig ist, dass die gewählte Lösung auch zukünftigen gesetzlichen Anforderungen standhält.
Unternehmen sollten deshalb eine strategische, normgerechte Umsetzung anstreben, um bei Steuerprüfungen abgesichert zu sein.
Technische und rechtliche Herausforderungen bei digitalen Rechnungssystemen
Unternehmen, die auf den Austausch elektronischer Rechnungen angewiesen sind, stehen vor komplexen rechtlichen Anforderungen. Die Wahl des passenden Rechnungsformats, ZUGFeRD oder XRechnung, beeinflusst maßgeblich die Steuer- und Buchhaltungsprozesse. Dabei gilt es, unterschiedliche Vorgaben in Bezug auf Datenstruktur, Signatur- und Archivierungspflichten zu berücksichtigen.
Die Unsicherheit besteht häufig darin, welche Formatwahl langfristig rechtskonform bzw. für die bestehenden Strukturen des jeweiligen Unternehmens passender ist. Fehler bei der Umsetzung oder Unklarheiten bei den Anforderungen können zu Problemen bei Steuerprüfungen oder späteren Nachforderungen führen. Zudem stellen die häufigen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen Sicherheitsrisiken bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben dar.
Unternehmen brauchen eine klare, strategische Orientierung, um die digitalen Rechnungssysteme rechtskonform und zukunftssicher zu gestalten. Dabei gilt es, Unstimmigkeiten in den Rechnungsdaten frühzeitig zu identifizieren, um potenzielle Risiken rechtssicher zu minimieren.
ZUGFeRD versus XRechnung: Technischer Vergleich
Vergleich der technischen Strukturen
ZUGFeRD und XRechnung beruhen beide auf der EU-Norm EN 16931, unterscheiden sich jedoch im Aufbau deutlich. Die ZUGFeRD-Rechnung ist ein hybrides Rechnungsformat, das eine PDF/A-3-Datei mit einem eingebetteten XML-Datensatz kombiniert. Dieses Format ermöglicht eine visuelle Darstellung für den Menschen und eine automatisierte Verarbeitung durch die XML-Komponente. Die XRechnung dagegen besteht ausschließlich aus XML-Daten, die genau die erforderlichen Rechnungsdaten gemäß der Norm EN 16931 enthalten.
Wichtige Eigenschaften sind:
Technologie: ZUGFeRD nutzt eine hybride PDF mit XML-Daten, XRechnung ist eine reine XML-Datei
Visualisierung: ZUGFeRD kann für den Menschen sichtbar sein, XRechnung ist nur maschinenlesbar
Anwendungsbereich: ZUGFeRD ist vor allem im B2B-Bereich verbreitet, XRechnung ist die Vorgabe für den öffentlichen Sektor
Bedeutung für die Rechtssicherheit
Die Einhaltung der EU-Norm EN 16931 ist bei beiden Rechnungsformaten grundlegend, um eine rechtskonforme Rechnungsstellung im Rahmen der E-Rechnungspflicht zu gewährleisten. Die technische Struktur beeinflusst den Rechnungsdatenaustausch und die Automatisierung in ERP-Systemen. Unternehmen sollten prüfen, ob ihr Rechnungsformat (ZUGFeRD oder XRechnung) alle Anforderungen an Rechnungsformate erfüllt und vom Gesetzgeber anerkannt ist.
Besondere Aspekte für Unternehmer im Steuerrecht sind:
Die technische Umsetzung: XML-Datensätze in ZUGFeRD und XRechnung müssen den Anforderungen an Rechnungsinhalte entsprechen
Die Normen: Die EU-Norm EN 16931 legt die Standards für Rechnungsformate fest und bildet die Grundlage für die elektronische Rechnungsstellung
Aufbewahrungsfristen und Archivierung
Rechnungen müssen gemäß § 14b UStG seit dem 1. Januar 2025 nur noch 8 Jahre (statt bisher 10 Jahre) aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Für andere Geschäftsunterlagen gelten weiterhin 6 oder 10 Jahre nach § 147 AO.
Rechtliche Anwendung und Archivierung
Die Rechnungsformate XRechnung und ZUGFeRD sind in Deutschland rechtsverbindlich, wenn sie den Vorgaben der Norm EN 16931 sowie ergänzenden deutschen Regeln entsprechen. Für die Rechnungsdaten ist es wesentlich, dass sie maschinenlesbar und prüfbar sind, um die Anerkennung bei Rechnungen im B2G- und B2B-Bereich sicherzustellen. Die Archivierung der XML-Daten muss den gesetzlichen Vorgaben, etwa den GoBD, entsprechen, um die Rechnungsinhalte auch nach Jahren revisionssicher vorhalten zu können.
Unternehmen sollten die jeweiligen Rechnungsformate genau prüfen und entsprechende Systemanpassungen vornehmen, um der E-Rechnungspflicht nachzukommen. Dabei ist die richtige Auswahl zwischen ZUGFeRD und XRechnung für die langfristige Rechtssicherheit entscheidend.
Praktische Umsetzung der E-Rechnung
Effizienter Ablauf bei der Implementierung
Bestandsaufnahme
Zunächst erfolgt eine ausführliche Bestandsaufnahme der bestehenden Rechnungsprozesse. Dabei wird geprüft, inwieweit das Unternehmen bereits digitale Rechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Ziel ist es, Risiken in der Datenübermittlung und Archivierung frühzeitig zu erkennen.
Formatanalyse
Im nächsten Schritt werden die verwendeten Rechnungsformate – ZUGFeRD oder XRechnung – in Bezug auf deren Konformität mit aktuellen Normen und gesetzlichen Anforderungen analysiert. Hierbei werden Unterschiede bei Datenstrukturen, Signaturpflichten und Archivierungsregeln berücksichtigt.
Strategieentwicklung
Anschließend wird eine individuelle Strategie entwickelt, um die Umsetzung normgerecht durchzuführen. Das umfasst Empfehlungen zur Einbindung technischer Schnittstellen, Signaturverfahren und Dokumentationsprozesse, um die steuerrechtliche Anerkennung zu sichern.
Umsetzung und Begleitung
Im Rahmen der Umsetzung sollte die Implementierung begleitet, die Revisionssicherheit überprüft und die Einhaltung gesetzlicher Fristen sichergestellt werden. Bei Abweichungen oder Unsicherheiten müssen gezielt Lösungsansätze entwickelt oder Prozesse angepasst werden.
Nachkontrolle
Abschließend erfolgt eine Nachkontrolle der digitalen Rechnungsdaten. Ziel ist es, etwaige Risiken im Zusammenhang mit Rechnungsinhalten, Rechnungsformaten oder Rechnungsdaten dauerhaft zu minimieren und den steuerrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Verstöße gegen die E-Rechnungspflicht können als Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG geahndet werden. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Nichterteilung einer E-Rechnung drohen Bußgelder. Zudem kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern, wenn keine ordnungsgemäße E-Rechnung vorliegt.
Rechtliche Grundlagen
Die E-Rechnungspflicht basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen
§ 14b UStG – Aufbewahrung von Rechnungen (8 Jahre)
§ 147 AO – Ordnungsvorschriften für Aufbewahrung
BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (III C 2 – S 7287-a/23/10001 :007)
Der klare Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung, insbesondere bei der technischen Struktur und den Anwendungsmöglichkeiten, ist dabei von zentraler Bedeutung. Bei der Umsetzung gilt es, die Vorgaben der Norm EN 16931 präzise zu berücksichtigen, um regulatorische Risiken zu vermeiden.
FAQ und Checkliste
Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich E-Rechnungen versenden? Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht für alle Unternehmen. Die Versandpflicht tritt gestaffelt in Kraft, mit vollständiger Umsetzung ab 2028.
Welches Format sollte ich wählen? Beide Formate (ZUGFeRD und XRechnung) sind konform mit der EU-Norm EN 16931. Die Wahl hängt von Ihren Geschäftspartnern und Ihrer IT-Infrastruktur ab.
Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren? Seit 2025 beträgt die Aufbewahrungsfrist 8 Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Rechnungsstellung.
Checkliste für die Umstellung
- Bestandsaufnahme der aktuellen Rechnungsprozesse
- Prüfung der IT-Systeme auf EN 16931-Konformität
- Auswahl des passenden Formats (ZUGFeRD oder XRechnung)
- Schulung der Mitarbeiter
- Testphase mit ausgewählten Geschäftspartnern
- Implementierung revisionssicherer Archivierung
- Regelmäßige Überprüfung der Konformität


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