Der plötzliche Vorwurf einer Steuerverkürzung trifft Unternehmer und Privatpersonen oftmals völlig unerwartet – und kann existenzbedrohende Konsequenzen nach sich ziehen.
✓ Professionelle Verteidigung gegen Vorwürfe der Steuerverkürzung
✓ Strategische Beratung zur Vermeidung existenzbedrohender Konsequenzen
✓ Erfahrene Rechtsvertretung bei Bußgeldverfahren und Strafverfahren
Kaum jemand denkt beim Einreichen der Steuererklärung daran, dass ein unachtsamer Fehler oder eine fehlende Information den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit (§ 378 AO) oder gar einer Straftat (§ 370 AO) begründen kann. In solchen Momenten ist es entscheidend, nicht in Panik zu verfallen, sondern mit einer klaren Strategie und fachkundiger Begleitung zu reagieren.
1. Leichtfertige Steuerverkürzung vs. Steuerhinterziehung
Das Steuerrecht unterscheidet strikt zwischen zwei Tatbeständen, die sich zwar in ihren objektiven Merkmalen ähnlich sind, aber in der inneren Einstellung (Subjektiver Tatbestand) deutlich voneinander abheben:
Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Hier handelt der Steuerpflichtige vorsätzlich – er weiß um seine unrichtigen oder unvollständigen Angaben und will damit einen Steuervorteil erzielen.
Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO): Der Mandant handelt grob fahrlässig, nicht vorsätzlich. Ein fragmentarischer Kenntnisstand, ungeprüfte Beratungshinweise oder Nachlässigkeiten in der Buchführung genügen, um diesen Vorwurf zu begründen.
Obwohl beide Tatbestände zu finanziellen Sanktionen führen können, trifft die strafrechtliche Steuerhinterziehung den Betroffenen mit deutlich härteren Maßnahmen (Freiheitsstrafe oder hohe Geldstrafe, Eintrag im Bundeszentralregister). Bei der Ordnungswidrigkeit der leichtfertigen Steuerverkürzung droht „lediglich“ eine Geldbuße von bis zu 50.000 € zuzüglich Nachzahlung – doch auch das kann die Liquidität hart treffen.
2. Die ersten Schritte: Fristen wahren und Unterlagen sichern
Sobald ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid eintrifft, beginnt ein Spiel gegen die Uhr
Sofortmaßnahmen bei Steuerverkürzungsvorwürfen
Prüfung der Fristen
Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel nur einen Monat. Verpassen Sie sie, ist oft jede Abwehrchance vertan.
Sicherstellung von Unterlagen
Buchhaltungsunterlagen, E-Mail-Verläufe mit Ihrem Steuerberater, prüfbare Arbeitsanweisungen – alles, was Ihre sorgfältige Arbeitsweise belegt, sollte bereits in dieser Phase systematisch gesammelt werden.
Erstgespräch mit spezialisierten Steuerstrafrechtlern
Eine frühzeitige Mandatierung ermöglicht gezielte Sofortmaßnahmen, wie Akteneinsichtsgesuche und Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt.
Eine schnelle Reaktion schafft nicht nur juristischen Handlungsspielraum, sondern mildert psychischen Druck: Wer aktiv agiert, statt abzuwarten, gewinnt Kontrolle zurück.
3. Verteidigungsstrategien im Überblick
Unsere verfolgt einen mehrstufigen Ansatz, um Missverständnisse auszuräumen, Bußgelder zu reduzieren oder die Einstellung eines Verfahrens zu erwirken:
3.1 Nachweis fehlender Leichtfertigkeit
Interne Prüfstandards dokumentieren: Protokolle, Checklisten oder Workflow-Beschreibungen aus Ihrer Buchhaltung zeigen, dass Sie steuerrelevante Sachverhalte ernst nehmen.
Beraterkorrespondenz belegen: E-Mails und Gutachten Ihres Steuerberaters belegen, dass Sie sich fachkundig beraten ließen.
Rechtsprechung heranziehen: Aktuelle Urteile und Kommentare für den Veranlagungszeitraum können aufzeigen, dass Sie nach dem Stand der Dinge handelten.
3.2 Strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO)
Bußgeldbefreiung: Bei leichtfertiger Steuerverkürzung kann die rechtzeitige und vollständige Nachzahlung die Geldbuße entfallen lassen.
Fristen und Formalien: Nur eine form- und fristgerechte Selbstanzeige ist wirksam – wir übernehmen für Sie die korrekte Abfassung und Einreichung.
Risikoabwägung: Wir prüfen, ob sich der Weg der Selbstanzeige im Einzelfall lohnt, oder ob eine defensive Strategie vorzuziehen ist.
3.3 Umfassende Fall- und Beweissicherung
Aktenanalyse: Wir prüfen systematisch alle Steuerbescheide, Buchungsunterlagen und Prüfungsfeststellungen.
Fehlerquellen identifizieren: Unterscheidung zwischen Mandanten- und Beraterfehlern schafft klare Verantwortlichkeiten.
Verhandlungsposition stärken: Mit schlüssigen Argumentationsketten streben wir eine Umqualifizierung oder Bußgeldreduktion an.
4. Existenzielle Gefahren unzureichender Verteidigung
Unternehmer erleben häufig eine Kombination aus finanziellen und psychischen Belastungen, wenn sie sich den Behörden gegenübersehen:
Ermittlungsbefugnisse der Steuerfahndung: Kontenprüfungen, Hausdurchsuchungen, erzwungene Datenherausgaben – allein diese Maßnahmen können Zahlungsunfähigkeit herbeiführen.
Unübersichtliche Rechtslage: Laien erkennen nicht, welche Argumente sie entlasten, und verpassen Fristen oder Stellungnahmechancen.
Reputationsrisiken: Selbst ein „einfaches“ Bußgeldverfahren wirft Spuren – im Branchenumfeld und bei Geschäftspartnern.
Psychische Belastung: Existenzängste blockieren Entscheidungsfähigkeit und behindern die aktive Mitwirkung am Verfahren.
Nur durch frühzeitige, professionelle Intervention lassen sich diese Risiken reduzieren und die eigenen Rechte wirksam verteidigen.
5. Ein Fall aus der Praxis: E-Commerce-Unternehmer verteidigt
Praxisbeispiel aus unserer Kanzlei
Ein Online-Händler mit 3,5 Mio. € Jahresumsatz sah sich Vorwürfen in Höhe von 280.000 € gegenüber. Unsere Erkenntnisse:
Ursache: Falsche Buchungsanweisungen des Steuerberaters.
Ergebnis: Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO, Reduzierung der Nachzahlung auf 180.000 €, Einigung auf Ratenzahlung.
Erfolg: Keine Eintragung im Bundeszentralregister, Fortführung und Expansion des Geschäfts.
Dieses Beispiel zeigt, wie eine zielgerichtete Analyse und Verhandlung selbst komplexe Vorwürfe in wirtschaftlich tragfähige Lösungen verwandeln können.
6. Ihr Fahrplan zur Absicherung
Strategisches Vorgehen bei Steuerverkürzungsvorwürfen
Unverzügliche Kontaktaufnahme
Fristwahrender Einspruch und Akteneinsicht.
Sorgfältige Dokumentation
Zusammenstellen aller relevanten Unterlagen und Nachweise.
Strategische Fallbewertung
Abwägung zwischen defensiver Verteidigung und Selbstanzeige.
Behördliche Korrespondenz
Einreichung fundierter Stellungnahmen und Vertretung in Verhandlungen.
Liquiditätsschonende Lösungen
Verhandlung von Ratenzahlungen, Verzicht auf Vermögensarreste.
Langfristige Compliance
Etablierung geprüfter Prozesse zur Vermeidung künftiger Risiken.
Fazit: Mit Fachkompetenz und Strategie zur Existenzsicherung
Ein Vorwurf der Steuerverkürzung darf nicht in Schockstarre enden. Wir stehen Ihnen mit einer bewährten Mischung aus steuerrechtlicher Expertise und strafrechtlicher Verteidigungsstrategie zur Seite. Gemeinsam finden wir die für Sie optimale Lösung – sei es durch Nachweis fehlender Leichtfertigkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige oder entschlossene Verhandlungen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch und gewinnen Sie Ihre wirtschaftliche und psychische Handlungsfähigkeit zurück.
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