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Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung abwenden: Bewährte Schutzstrategien für Ihren finanziellen Neuanfang

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Ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren markiert für Betroffene häufig einen gravierenden Einschnitt. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen können erheblich sein. Für Unternehmer, Selbstständige und Privatpersonen gilt es, frühzeitig auf die Anforderungen des Verfahrens zu reagieren und eine angemessene Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

✓ Spezialisierte Beratung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren
✓ Minimierung rechtlicher und wirtschaftlicher Auswirkungen
✓ Fundierte Ausbildung im Steuerstrafrecht mit praktischer Erfahrung

Strukturierte Verteidigung im Steuerstrafverfahren

Leistungsschwerpunkte im Überblick:

  • Rechtliche Beurteilung und Risikoeinschätzung: Analyse des Vorwurfs auf Basis steuer- und strafrechtlicher Kriterien
  • Kenntnis behördlicher Abläufe: Erfahrung mit Arbeitsweisen der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
  • Dokumentenprüfung: Akribische Analyse von Sachverhalten zur Identifikation von Verteidigungsansätzen
  • Vorausschauende Strategieentwicklung: Gestaltung einer aktiven, proaktiven Verteidigung
  • Berücksichtigung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen: Einbindung betriebswirtschaftlicher Aspekte zur Existenzsicherung
  • Begleitung in Belastungssituationen: Strukturierte Betreuung über das rein Juristische hinaus

Die besondere Dynamik eines Steuerstrafverfahrens

Mit Beginn eines Steuerstrafverfahrens geraten viele Betroffene in eine Ausnahmesituation. Die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen, die drohenden Sanktionen und die Unsicherheit über den Ablauf stellen erhebliche Belastungsfaktoren dar.

Frühzeitige Fehler vermeiden

Bereits im frühen Verfahrensstadium – insbesondere bei ersten Gesprächen mit Ermittlungsbehörden – können unbedachte Äußerungen die spätere Verteidigung erschweren. Die Erfahrung zeigt, dass eine passive oder reaktive Haltung zu ungünstigen Weichenstellungen führen kann.

Differenzierung von Vorwürfen

Für das Strafmaß ist unter anderem entscheidend, ob eine vorsätzliche Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder lediglich eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) vorliegt. Ohne sachgerechte rechtliche Einordnung besteht das Risiko unangemessen harter Sanktionen.

Verfahrenseinstellung: Möglichkeiten erkennen und nutzen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Verfahren eingestellt werden (§§ 153, 153a, 170 Abs. 2 StPO; § 398 AO). Ob diese Möglichkeiten bestehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Umfang der Tat, Verfahrensstand und Kooperationsbereitschaft. Eine genaue Prüfung ist im Einzelfall erforderlich.

Steuerliche und wirtschaftliche Folgen

Neben dem strafrechtlichen Risiko sind auch erhebliche finanzielle Belastungen zu beachten:

  • Nachzahlungen von Steuern
  • Zinsen (6 % p.a.) und ggf. Zuschläge
  • Kosten für Verteidigung und Begleitmaßnahmen
  • Mögliche Zugriffe auf Geschäfts- oder Privatvermögen

Diese Belastungen können sich – insbesondere bei größeren Steuerschäden – existenzbedrohend auswirken.

Reputationsrisiken

Eine öffentliche Auseinandersetzung mit einem Steuerstrafverfahren kann zu nachhaltigen Reputationsschäden führen. In der Praxis reicht dies von geschäftlicher Vertrauenserosion bis hin zu Einschränkungen der Kreditwürdigkeit.

Verteidigung durch die Kanzlei Wipfler Brackrogge Bertram: Interdisziplinär und lösungsorientiert

Als spezialisierte Kanzlei für Steuerstrafrecht verbinden wir strafrechtliches Know-how mit tiefgehender steuerlicher Fachkenntnis. In enger Abstimmung mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern entwickeln wir individuell abgestimmte Verteidigungsstrategien, die sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen.

Ziele unserer Verteidigung:

  • Möglichst frühzeitige Beendigung des Verfahrens (Einstellung, Verzicht auf Anklage)
  • Reduktion finanzieller Belastungen durch abgestimmte Zahlungsvereinbarungen
  • Vermeidung oder Abmilderung strafrechtlicher Sanktionen
  • Sicherung wirtschaftlicher Handlungsfähigkeit
  • Aufbau rechtssicherer Strukturen zur Vermeidung künftiger Risiken

Fallbeispiel (anonymisiert)

Ein Bauunternehmer sah sich mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von 800.000 € konfrontiert. Es erfolgten Durchsuchungen, Kreditlinien wurden eingefroren. Durch detaillierte Analyse der Buchführung konnten zahlreiche Vorwürfe relativiert werden. In Absprache mit dem Steuerberater wurde eine ergänzende Selbstanzeige eingereicht. Nach Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft kam es zu einer Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage. Gleichzeitig wurde ein Tax-Compliance-System etabliert, um zukünftige Unregelmäßigkeiten zu vermeiden.

Dieses Beispiel dient der Darstellung typischer Abläufe und stellt keine Prognose für andere Verfahren dar.

Vorgehensweise bei Steuerstrafverfahren

1

Sofortintervention

Erste rechtliche Einordnung, Übernahme der Kommunikation mit Behörden, Begleitung bei Durchsuchungen und Vernehmungen

2

Analysephase

Auswertung der Akte und relevanter Unterlagen, Prüfung von Tatbestand und Nachweisbarkeit, Feststellung potenzieller Verfahrenshindernisse

3

Strategieentwicklung

Erarbeitung von Verteidigungsansätzen, Abwägung zwischen Kooperation und Gegenwehr, Einschätzung von Einstellungsmöglichkeiten

4

Verhandlung und Umsetzung

Gespräche mit Ermittlungsbehörden, Abstimmung von Zahlungsplänen, Mögliche Antragstellung auf Einstellung oder Strafmilderung

5

Präventive Maßnahmen

Aufbau rechtskonformer Strukturen, Vermeidung künftiger Risiken, Kommunikation mit Geschäftspartnern und Institutionen

Steuerstrafverfahren rechtlich eingeordnet

Das Steuerstrafrecht folgt einer eigenständigen Systematik. Der maßgebliche Straftatbestand der Steuerhinterziehung ist in § 370 AO geregelt. Die Abgrenzung zu bußgeldbewährten Ordnungswidrigkeiten (§ 378 AO) ist rechtlich wie taktisch von hoher Bedeutung.

Strafrahmen und Verjährung

  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (Regelfall)
  • Bis zu 10 Jahre bei besonders schwerem Fall (§ 370 Abs. 3 AO)
  • Verjährung: 5 Jahre (einfacher Fall), 10 Jahre (besonders schwerer Fall)

Besonderheit: Doppelstruktur

Das parallele Bestehen von Besteuerungsverfahren und Strafverfahren erfordert eine differenzierte Verteidigung. Während im Steuerverfahren Mitwirkungspflichten bestehen, gilt im Strafverfahren das Schweigerecht. Dieses rechtliche Spannungsfeld erfordert besondere Sorgfalt in der Fallbearbeitung.

Fazit

Ein Steuerstrafverfahren stellt hohe Anforderungen an rechtliche Präzision, strategisches Denken und wirtschaftliche Weitsicht. Die Verteidigung beginnt nicht erst im Gerichtssaal, sondern mit der ersten Reaktion auf behördliche Maßnahmen. Die Kanzlei Wipfler Brackrogge Bertram steht für eine strukturierte, diskrete und lösungsorientierte Begleitung im Steuerstrafrecht.

"Wir vereinen spezialisiertes Fachwissen relevanter Themengebiete ür nachhaltige Steuerlösungen."

Fabian Bertram 

Rechtsanwalt | Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

+49 30 26 47 58 59

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