Anwalt Steuerstrafrecht Berlin
Spezialisierte Vertretung in steuerstrafrecht-lichen Verfahren
Kompetente Vertretung in steuerstrafrechtlichen Verfahren
Als Fachanwälte für Steuerrecht und zertifizierte Berater für Steuerstrafrecht (DAA) verfügen wir über eine herausragende Kompetenz im Steuerstrafrecht. Wir verteidigen seit vielen Jahren in großer Zahl Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich gegen Vorwürfe rund um das Steuer-, Zoll und Abgabenrecht.
Vorwürfe in diesem Bereich sind potenziell existenzgefährdend. Die Vorwürfe umfassen regelmäßig Zeiträume von mehreren Jahren. Steuer(nach)forderungen und strafrechtliche Sanktionen können sich zu hohen Geldsummen addieren und so zu einer ernsthaften Bedrohung für das Unternehmens- oder Privatvermögen werden. Von möglichen Freiheitsstrafen ganz abgesehen.
Professionelle Steuer-Strafverteidigung erfordert eine Reihe von Spezialkenntnissen, die nur ganz wenige Rechtsanwälte in dieser Tiefe aufweisen. Gründliche Kenntnisse des Steuerrechts sind dafür unerlässlich. Denn ein zufriedenstellendes Ergebnis stellt sich in der Regel nur dann ein, wenn neben der Strafandrohung auch die steuerlichen (finanziellen) Folgen erfolgreich mit verteidigt werden können.

Spezialisierung
Abwarten ist im Steuerstrafrecht kein guter Rat. Die Verteidigung muss früh einsetzen, um Einfluss auf die Zahlen zu nehmen und gegebenenfalls sogenannte Schätzungsgründe auszuräumen sowie Gegenkalkulationen anzustellen. Wir sind Experten auf diesem Gebiet. Als erfahrene Steuerstrafverteidiger versuchen wir vom ersten Moment an Ihre Interessen zu schützen.
Steuerrechtliche Aspekte
Jedem Steuerstrafverfahren liegt auch ein Steuerverfahren zugrunde. Die steuerlichen Folgen können schnell sehr kostspielig werden. Soweit der Vorwurf reicht, fordert die Finanzbehörde Steuernachzahlungen. Meist für mehrere Jahre. In aller Regel mit Zinsen. Und dies ist nur der steuerliche Teil. Wir sind steuerlich versiert und verteidigen Ihre Vermögensinteressen.
Strafrechtliche Aspekte
Das Steuerstrafrecht ist in der jüngeren Vergangenheit deutlich verschärft worden. Neben Geldstrafen werden zunehmend auch Freiheitsstrafen ausgeurteilt. Das Strafrecht unterliegt dabei vollkommen anderen Regeln als das Steuerrecht. Im Strafrecht sind prozessuale Verteidigungskompetenzen gefragt. Denn mit dem richtigen Verhandlungsgeschick gelingt es trotz zunehmender Verschärfung in vielen Fällen ein Strafverfahren zur Einstellung zu bringen und somit eine Vorstrafe zu vermeiden.
Wir vertreten Sie insbesondere bei folgenden Tatvorwürfen:
Ihr verlässlicher Partner im steuerstrafrechtlichen Verfahren: Fabian Bertram
Rechtsanwalt | Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Rechtsanwalt Fabian Bertram hat sich auf die Vertretung in steuerstrafrechtlichen Verfahren spezialisiert und wurde aufgrund seiner langjährigen Erfahrung von der Deutschen Anwaltakademie zum Zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht ernannt. Er berät jedes Jahr eine große Zahl von Unternehmern, Geschäftsführern und Privatpersonen an der komplexen Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht.
Durch strukturierte Vorgehensweise und Kenntnis behördlicher Abläufe erarbeitet er individuelle Verteidigungsstrategien, die sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen.
Qualifikationen und Schwerpunkte:
Umfassendes Leistungsspektrum
Unsere Kanzlei bietet im Bereich Steuerstrafrecht folgende Leistungen:
Beratung & Vertretung bei Steuerhinterziehung
Wir analysieren den Vorwurf der Steuerhinterziehung und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Unsere Fachkompetenz ermöglicht es, die möglichen Folgen für Sie erheblich zu minimieren.
Unterstützung bei Selbstanzeigen
Wir prüfen die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige und bereiten diese rechtssicher vor. Eine korrekt durchgeführte Selbstanzeige kann unter bestimmten Umständen zu Straffreiheit führen.
Verteidigung im Steuerstrafverfahren
Wir übernehmen Ihre Vertretung in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens und sorgen für die Wahrung Ihrer Rechte. Wir verfolgen das Ziel, Ihre Interessen durch sachgerechte Lösungen im Verfahren zu vertreten – bis hin zu einer möglichen Einstellung oder Strafmilderung, abhängig vom konkreten Fallverlauf.
Rechtliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt
Wir kommunizieren mit dem Finanzamt in Ihrem Namen und vertreten Ihre Interessen im Besteuerungsverfahren. Durch sachgerechte Korrespondenz können häufig bereits im Vorfeld strafrechtliche Konsequenzen abgewendet werden.
Beratung bei Vorladungen und Anklagen
Wir bereiten Sie auf Befragungen vor und begleiten Sie zu Terminen bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Im Fall einer Anklageerhebung erarbeiten wir eine fundierte Verteidigungsstrategie für die Hauptverhandlung.
Begleitung bei Ermittlungen der Steuerfahndung
Wir stehen Ihnen bei Durchsuchungen und Vernehmungen durch die Steuerfahndung zur Seite. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Sie benötigen Unterstützung im Steuerstrafrecht? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.
