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Anklage wegen Steuerhinterziehung: Was Sie unbedingt wissen müssen, um sich effektiv zu schützen

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Eine Anklage wegen Steuerhinterziehung stellt für die Betroffenen eine hochbelastende Ausnahmesituation dar. Neben dem drohenden Verlust der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit stehen häufig auch persönliche Freiheit und berufliche Existenz auf dem Spiel.

✓ Strukturierte Verteidigungsstrategie für optimale Ergebnisse
✓ Interdisziplinärer Ansatz mit strafrechtlicher und steuerrechtlicher Expertise
✓ Minimierung der rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen

Die parallel laufende Belastung durch das steuerliche und das strafrechtliche Verfahren erfordert eine präzise abgestimmte Verteidigungsstrategie.

Juristische und wirtschaftliche Dimension einer Anklage

Die Zustellung einer Anklageschrift ist ein signifikanter Einschnitt. Zu diesem Zeitpunkt hat die Staatsanwaltschaft den Verdacht auf Steuerhinterziehung als hinreichend bestätigt angesehen. Betroffene sehen sich nun mit weitreichenden möglichen Folgen konfrontiert, deren Ausmaß von der Verteidigung entscheidend beeinflusst werden kann.

Mögliche Konsequenzen einer Verurteilung

Freiheitsstrafen

Je nach Umfang des Steuerschadens drohen bei Steuerhinterziehung Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren (§ 370 AO). Die Tendenz zu einer vollstreckbaren Freiheitsstrafe nimmt bei höheren Beträgen deutlich zu – insbesondere ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 €.

Finanzielle Mehrfachbelastung

Neben der Nachzahlung der verkürzten Steuern sind 6 % Hinterziehungszinsen jährlich sowie mögliche Geldstrafen zu erwarten. Diese kumulierten Forderungen stellen in der Praxis für viele Mandanten eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar, die ohne professionelle Begleitung schnell existenzgefährdend wird.

Berufliche Auswirkungen

Verurteilungen können zu Widerrufen von Berufszulassungen führen. Besonders betroffen sind Angehörige freier oder vertrauenssensibler Berufe – etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Geschäftsführer. Auch der Verlust von Gewerbeerlaubnissen oder Mandaten ist möglich.

Unabhängig vom juristischen Ausgang eines Verfahrens sind bereits die öffentliche Anklage und mediale Berichterstattung mit erheblichen Auswirkungen auf das persönliche und berufliche Umfeld verbunden. Kreditlinien, Geschäftsbeziehungen und Beschäftigungsverhältnisse können gefährdet sein.

Verteidigungsansatz der Kanzlei Wipfler Brackrogge Bertram

Die Kanzlei WBB verfolgt einen interdisziplinären Ansatz, der strafrechtliche, steuerrechtliche und wirtschaftliche Aspekte verbindet. Die Verteidigung erfolgt mit dem Ziel, das Verfahren sachgerecht zu steuern und die Konsequenzen so weit wie möglich zu minimieren.

Zentrale Elemente:

  • Analyse der Anklageschrift und zugrunde liegenden Sachverhalte
  • Einordnung der Beweislage unter Berücksichtigung möglicher Fehlerquellen
  • Überprüfung der Verjährung und strafrechtlichen Relevanz einzelner Positionen
  • Entwicklung eines wirtschaftlich tragfähigen Handlungsmodells
  • Kommunikation mit den Behörden zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen

Fallbeispiel (anonymisiert)

Ein Bauunternehmer erhielt eine Anklage wegen Steuerhinterziehung in Höhe von rund 280.000 €. Die Konten waren gepfändet, der Geschäftsbetrieb war gefährdet. Im Rahmen der Verteidigung wurde festgestellt, dass ein Großteil der Fehler auf die unsystematische Buchhaltung des Steuerberaters zurückzuführen war. Die Vorwürfe konnten teilweise in eine leichtfertige Steuerverkürzung umqualifiziert werden. Das Verfahren endete mit einer Geldbuße. Der Betrieb wurde durch einen Ratenzahlungsplan und die teilweise Freigabe der Konten stabilisiert.

Das Beispiel dient der Darstellung eines möglichen Verteidigungsverlaufs. Es stellt keine Aussage über andere Verfahren dar.

Verteidigungsschritte bei Anklage wegen Steuerhinterziehung

1

Erstberatung und Sofortmaßnahmen

Analyse der Anklageschrift und vorliegenden Akten. Prüfung von Haftgründen oder Kontensicherungen. Abstimmung mit vorhandenen Beratern zur Sicherung relevanter Informationen.

2

Strategische Einordnung

Bewertung der Beweisführung zum Tatnachweis und Vorsatz. Prüfung der Verjährungsfristen (5 oder 10 Jahre je nach Schweregrad). Festlegung des Verteidigungsziels (Einstellung, Strafminderung, Abgrenzung zu § 378 AO).

3

Verhandlungsführung

Gesprächsführung mit Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden. Entwicklung realistischer Zahlungsmodelle zur Schadenskompensation. ggf. Antrag auf Einstellung gem. §§ 153, 153a, 170 Abs. 2 StPO oder § 398 AO.

4

Präventive Nachsorge

Unterstützung beim Aufbau steuerlicher Compliance-Strukturen. Beratung zur reputationssensiblen Kommunikation. Begleitung bei Folgeprüfungen oder Wiedereintritt in das Berufsleben.

Rechtliche Einordnung und Verteidigungsoptionen

Steuerhinterziehung nach § 370 AO

Der Tatbestand erfordert den Vorsatz, steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtig darzustellen oder zu verschweigen. Die Finanzbehörden und die Staatsanwaltschaft müssen diese subjektive Komponente nachweisen. In der Praxis entstehen hier häufig Angriffsflächen für eine Verteidigung – insbesondere bei undeutlicher Sachverhaltslage, komplexen Konstruktionen oder delegierten Steuerangelegenheiten.

Abgrenzung zur leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Fahrlässige Fehler oder Missverständnisse im Steuerrecht führen nicht automatisch zu einer Straftat. Eine genaue Prüfung der Umstände ist erforderlich, um ggf. die Strafbarkeit auszuschließen oder die Tat in eine Ordnungswidrigkeit umzudeuten.

Verjährung als strategisches Instrument

Straftatbestand Verjährungsfrist
Einfache Steuerhinterziehung 5 Jahre
Besonders schwere Fälle (§ 370 Abs. 3 AO) 10 Jahre

Eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Steuerjahre und Steuerarten kann zur Teilverjährung führen und somit zur Entlastung im Verfahren beitragen.

Schlussfolgerung

Eine Anklage wegen Steuerhinterziehung ist mit erheblichen Risiken verbunden. Die professionelle Bearbeitung aller rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte ist entscheidend, um sachgerechte Lösungen zu entwickeln.

Unsere Kanzlei steht für eine strukturierte Verteidigung mit klaren Zielsetzungen – sowohl mit Blick auf das Verfahren als auch auf die Zukunftsperspektive unserer Mandanten.

"Wir vereinen spezialisiertes Fachwissen relevanter Themengebiete ür nachhaltige Steuerlösungen."

Fabian Bertram 

Rechtsanwalt | Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

+49 30 26 47 58 59

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